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Berufsunfähigkeitsversicherung schütz vor Versorgungslücken

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Form der Invaliditätsvorsorge. Statistisch betrachtet muss ca. jeder vierte Arbeitnehmer seinen Beruf aufgrund von Erkrankungen vor Erreichen des Rentenalters aufgeben

Berufsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss jedoch genau darauf geachtet werden, unter welchen Bedingungen Rentenzahlungen getätigt werden. Oft erfolgen Leistungen nur, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit für eine Dauer von mindestens 6 Monaten außer Stande ist, seinen alten Beruf auszuüben. Wichtig ist vor allem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Darunter versteht man, dass der Versicherte nicht auf die Ausübung einer ähnlichen Tätigkeit verwiesen wird, die noch durchgeführt werden kann.

Die staatlichen Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit reichen lange nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Seit dem 1. Januar 2001 erhalten Erwerbstätige nur noch dann die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie vor dem 01.01.1961 geboren wurden. Alle anderen Arbeitnehmer erhalten im Bedarfsfall nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Der Höchstsatz dieser Rente beträgt durchschnittlich 750 Euro pro Monat, unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf. Nur wer weniger als 3 Stunden pro Tag eine Tätigkeit am Arbeitsmarkt ausüben kann, erhält die volle Erwerbsminderung. Zusätzlich muss beachtet werden, dass der Arbeitnehmer bei einer gesundheitlicher Beeinträchtigung auf jede Tätigkeit verwiesen werden kann. Ein leitender Vorarbeiter, der z.B. aufgrund von Rückenproblemen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist immer noch in der Lage, als Kassierer zu arbeiten. Er fällt dadurch auf ein deutlich geringeres Lohnniveau zurück, was zu finanziellen Problemen führen kann.

Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Versorgungslücke zwischen Lohn und Erwerbsminderungsrente ab. Der monatliche Versicherungsbeitrag hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Neben der vereinbarten monatlichen Rente spielt natürlich auch das Alter und der gesundheitliche Zustand des Versicherten eine wichtige Rolle. Oft hat der Versicherte schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50% Leistungsansprüche. Im Gegensatz zu einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist eine betriebliche Kündigung jedoch nicht mitversichert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für diejenigen wichtig, die mit ihrem Einkommen Partner oder Familie versorgen müssen. Auch für Singles, die im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Unterstützung vom Partner erwarten können, empfiehlt sich diese Versicherungsform. Sollte das Gehalt zur Tilgung von Schulden fest eingeplant sein, besteht bei Berufsunfähigkeit die Gefahr einer finanziellen Notlage.

Gerne wird die Berufsunfähigkeit mit anderen Versicherungsprodukten kombiniert. So bietet es sich zum Beispiel an, eine Kombination mit einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung zu wählen, sodass ein möglicher Todesfall zusätzlich mitversichert ist. Für den Versicherten ist das in der Regel angenehm, da er nur eine Versicherung abschließen muss und somit Aufwand spart. Es sollte jedoch geprüft werden, ob unterschiedliche Versicherungen getrennt günstiger abgeschlossen bzw. ob Versicherungsleistungen flexibler kombiniert werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Vor allem dann, wenn der Hauptversorger einer Familie betroffen ist, treten häufig weitreichende finanzielle Probleme auf, die durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterbunden werden können.

Fakten:

  • Schließt Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

  • mit Lebensversicherung kombinierbar


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