article
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.

Breaking News

Nebenjob immer mit Chef absprechen
Dauer-Kranke kriegen weniger Weihnachtsgeld - zu recht
Bagatelldelikte: Können Kündigungsgrund sein
Betriebsrat muss vor erster Sitzung nicht angehört werden

Meinten Sie ... ?

Lehrer müssen Arbeitszimmer selbst bezahlen
PDF Drucken E-Mail
Recht

Lehrer müssen Arbeitszimmer selbst bezahlen

Lehrer haben keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für ein privates Arbeitszimmer

Gewusst-Wie-Lehrerarbeitszimmer

So entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Aktenzeichen: 6 Sa 1114/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall hatte ein angestellter Lehrer bei der Schulbehörde beantragt, ihm ein Arbeitszimmer in der Schule zur Verfügung zu stellen, nachdem er das Arbeitszimmer zu Hause nicht mehr von der Steuer absetzen konnte. Der Antrag wurde abgelehnt.

Daraufhin verlangte er vor Gericht die Erstattung der Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause sowie des anfallenden Büromaterials. Die Richter des LAG erklärten, dass Lehrer zwar feste Anwesenheitspflichten an der Schule hätten. Sie könnten jedoch frei entscheiden, wo und wann sie den Unterricht vor- und nachbereiten. Diese Arbeit könnten sie genauso gut zu Hause erledigen. Die Ausstattung eines häuslichen Arbeitszimmers sei daher für angestellte Lehrkräfte als selbstverständlich anzusehen. Das sei ein angemessener Ausgleich dafür, dass sie nur teilweise an den Arbeitsplatz in der Schule gebunden seien.


 

Deutsche Anwaltauskunft: www.anwaltauskunft.de

 


Gewusst WIE!

Magazine :
GW! Heftausgaben (Heftausgabe oder PDF-Download)
Ratgeber :
eBooks
Software :
Software


 

Gewusst WIE! - Themenübersicht

 

Ratgeber

Bausparen
Multi-Level-Marketing
Eigenheim und Haushaltsversicherungen
Das Gewerbe
Franchising - Hindernisse
Lebensversicherung