article
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.
Das Gewerbe
PDF Drucken E-Mail
Ratgeber

Gewerbe

Freie selbstständige Berufe, Gewerbliche Tätigkeiten und Ausnahmen erläutert Gewusst WIE! im folgenden

Foto: von ArgonR, „ Nachtschicht “  Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de


Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) betreiben Sie ein Gewerbe wenn:

Sie Ihre berufliche Tätigkeit selbständig, also eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung und mit der Absicht, sie zu einer selbständigen Erwerbsquelle zu machen und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben (EStG § 15).

Zu beachten:

-Informieren Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer, ob für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt wird.

-Sollten Sie eine Handwerkliche Tätigkeit oder ähnliches ausüben wollen, müssen Sie sich in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis für
handwerksähnliche Tätigkeiten eintragen lassen.

-Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, melden Sie sich in dem zuständigen Gewerbeamt der Stadt in dem Sie ansässig werden. Die entsprechenden Behörden werden durch das Gewerbeamt informiert.

-Es ist zwingend notwendig, dass Sie Mitglied der Industrie- und Handwerkskammer oder der Handwerkskammer sind.

-Dem Finanzamt müssen Sie ihre Bilanzen (Gewinn- und Verlustrechnung / Jahresabschluss) sowie eine Vermögensübersicht einreichen. Dazu zählen auch Inventar, Bestandsverzeichnis.


Alles rund um das Thema Selbständigkeit und Existenzgründung:
Gewusst WIE! Ausgabe 5-6/2010

Gewusst WIE!

Magazine :
GW! Heftausgaben (Heftausgabe oder PDF-Download)
Ratgeber :
eBooks
Software :
Software


 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Gewusst WIE! - Themenübersicht

 

Ratgeber

Unfallversicherung
Zahnzusatzversicherung
Vermögens -und Anlageberatung
Gewusst WIE! So werde ich Reiseverkehrskaufmann
Branchen und Zielgruppen
Tagesgeld