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Ratgeber
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Gewerbe
Freie selbstständige Berufe, Gewerbliche Tätigkeiten und Ausnahmen erläutert Gewusst WIE! im folgenden

Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) betreiben Sie ein Gewerbe wenn:
Sie Ihre berufliche Tätigkeit selbständig, also eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung und mit der Absicht, sie zu einer selbständigen Erwerbsquelle zu machen und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben (EStG § 15).
Zu beachten:
-Informieren Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer, ob für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt wird.
-Sollten Sie eine Handwerkliche Tätigkeit oder ähnliches ausüben wollen, müssen Sie sich in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis für handwerksähnliche Tätigkeiten eintragen lassen.
-Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, melden Sie sich in dem zuständigen Gewerbeamt der Stadt in dem Sie ansässig werden. Die entsprechenden Behörden werden durch das Gewerbeamt informiert.
-Es ist zwingend notwendig, dass Sie Mitglied der Industrie- und Handwerkskammer oder der Handwerkskammer sind.
-Dem Finanzamt müssen Sie ihre Bilanzen (Gewinn- und Verlustrechnung / Jahresabschluss) sowie eine Vermögensübersicht einreichen. Dazu zählen auch Inventar, Bestandsverzeichnis.
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