Heilmittelbranche
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HeilmittelbrancheFreiberufliche und Gewerbliche Gründung in der Heilmittelbranche. Erfahren Sie mit Gewusst WIE! alles über Gesetzliche Anforderungen und die Möglichkeiten.
Bei Heilmitteln handelt es sich um Behandlungen durch Therapeuten, dies beinhaltet ausschließlich folgende durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Tätigkeiten: -Physikalische Therapie -Podologische Therapie -Logopädie -Ergotherapie AnforderungenDie Ausübung im Bereich der Heilmittelbringer bedarf keiner Eintragung in die jeweilige Berufskammer. Ärzte und Apotheker hingegen, müssen der Berufskammer angehören. Für jede Berufsgruppe besteht ein eigenen Gesetzt, als Beispiel das Physiotherapeutengesetz. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten und die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Berufs. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Ausbildungsinhalte. Zulassung durch LandesverbändeDie Eröffnung einer eigenen Praxis benötigt die Zulassung durch die Landesverbände der Krankenkassen. -Skizze der Praxisräume -Bestätigte Anmeldung beim Gesundheitsamt -Gesundheitszeugnis -Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege -Abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung -Polizeiliches Führungszeugnis -Beglaubigte Kopie des Berufszertifikates -Verträge -Mietvertrag -Anerkenntniserklärung -IK-Nummer (Institutionskennzeichen) -Patientendokumentation Ausstattung der PraxisWelche Ausstattung vorhanden sein muss, wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sehr offen formuliert. So haben Sie eine möglichst große Gestaltungsfreiheit. Mengenangaben oder Größen der Ausstattungsgegenstände sind ebenfalls nicht definiert. Heilmittelerbringer sind FreiberuflerNach § 18 EStG gehören Heilmittelerbringer zu den freien Berufen und sind nach § 18 EStG nicht gewerbesteuerpflichtig. Ihre Tätigkeit melden Sie daher nur beim Finanzamt an, welches Ihnen eine Steuernummer zuteilt. Des Weiteren besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Wann ist ein Heilmittelerbringer gewerblich tätig?Im folgenden erläutern wir Ihnen die Fallbeispiele: - Eine weitere Praxis wird eröffnet oder Sie beschäftigen mehr als drei Mitarbeiter -Verkauf von Therapiematerialien Verkaufen Sie diese, handelt es sich dabei um eine gewerbliche Handlung und unterliegt somit der Gewerbesteuerpflicht. Ein Nebenerwerb ist unter der Voraussetzung möglich, dass dieser 1,25 % Ihres Gesamtumsatzes nicht übersteigt. Eine gesonderte Buchführung über diesen Nebenerwerb ist zwingend erforderlich, des Weiteren sollte der Verlauf in einem separaten Raum oder an der Rezeption erfolgen. -Einstellung fachfremder Freiberufler Sobald Sie einen, im Bezug zu Ihrem Tätigkeitsfeld, fachfremden Freiberufler einstellen, entsteht dadurch eine Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht. -Mitbeteiligung eines Gewerbetreibenden Die daraus entstehende Personengesellschaft ist nur dann freiberuflich, wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind, sobald ein Gesellschafter Gewerbetreibend ist wird die Personengesellschaft automatisch zu einer Gewerblichen.
Tags: Heilmittelbranche Gewerbliche Gründung Gesetzliche Anforderungen Zulassung durch Landesverbände Berufshaftpflichtversicherung
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