Besserer Schutz für Kreditnehmer
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Besserer Schutz für KreditnehmerKreditnehmer sollen besser geschützt werden: In Folge einer EU-Richtlinie setzt die Bundesregierung mit Wirkung von Freitag (11. Juni) an neue Regeln in Kraft.
Besonders hervorzuheben ist in dem Regelpaket, dass Kreditinstitute künftig mit realistischen Kreditzinsen werben müssen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin erläutert. Damit werde sogenannten Lockvogelangeboten, die einen sehr niedrigen Zinssatz ohne weitere Erklärung in den Vordergrund stellen, ein Riegel vorgeschoben. Banken müssen zum Beispiel künftig mit einem effektiven Jahreszins werben, dem mindestens zwei Drittel der aufgrund des Angebots abgeschlossenen Verträge entsprechen. Das soll der Praxis entgegenwirken, besonders günstige Beispiele hervorzuheben, die aber meist nur für einen kleinen Teil der Verträge gelten. Dazu soll es einheitliche Informationsblätter geben, in denen Kunden über die wesentlichen Vertragsbestandteile aufgeklärt werden. Der Gesetzgeber schreibt den Anbietern mehr Pflichtangaben vor. Kreditverträge werden damit umfangreicher, teilt der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in Berlin mit. War zum Beispiel ein Darlehensvermittler am Abschluss beteiligt, wandern sein Name und seine Anschrift mit in den Vertrag. Was sich ändert: dpaq.de/Hz1lr Informationen vom BVR: dpaq.de/Qi3IZ
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