Sparkasse muss Automaten für VISA-Fremdkunden öffnen
|
| Articles | ||||||||||||||||
|
Sparkasse muss Automaten für VISA-Fremdkunden öffnenMünchen (dpa) - Eine Sparkasse muss ihre Geldautomaten auch für VISA-Kreditkarten fremder Kunden öffnen. Das teilten die gegen die Sparkasse klagenden Banken Targobank und ING Diba am Freitag (18. Juni) mit.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hob ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf und verpflichtete damit die Sparkasse Ingolstadt, den Zugang zu ihren Geldautomaten nicht technisch zu beschränken. Das Urteil (Aktenzeichen U(K)1607/10) hatte das Gericht am Donnerstag gefällt. In anderen Fällen hatten Landgerichte in verschiedenen Bundesländern den Sparkassen die Sperren gestattet, ohne dass die zuständigen Oberlandesgerichte über Berufungen entschieden haben. Dort dürfen die Sparkassen nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes weiterhin die Automaten sperren. Eine Verbandssprecherin betonte, es sei an der Zeit, dass alle Beteiligten der Kreditwirtschaft eine Lösung für die Gebühren an Automaten finden. Es sei wichtig, für die Kunden ein transparentes System zu schaffen. Es müsse ein fairer Interessenausgleich zwischen den Betreibern der Infrastruktur und den Nutzern geben. «Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe», teilte ING-Diba-Jurist Sven Matschulla mit. Das Urteil sei zwar vorläufig vollstreckbar, es sei aber noch nicht bekannt, ob das Münchner OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulasse. Die Urteilsbegründung lag noch nicht vor. Die Sparkasse Ingolstadt hatte den Zugriff auf ihre Automaten verweigert. Dagegen hatten die Direktbank ING-Diba, die Citibank und die Volkswagenbank geklagt und im Dezember vergangenen Jahres vor dem Landgericht München zunächst verloren. «Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Infrastruktur auch den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen», hieß es damals. Das sahen die Münchner Richter nun anders und gaben den Klägern Recht.
|










